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Achtung – Bewirtschaftungsruhe seit 1. April

  Anja Nußbaum      03. April 2023

Seit 1. April gilt für alle Brachen im Rahmen der Konditionalität GLÖZ 8 sowie im Rahmen der Ökoregelung 1a ein Bewirtschaftungsverbot! Auch für die KULAP-Maßnahmen Weide und Hutung bestehen Bewirtschaftungsruhen ab dem 1. April.

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