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Einschränkungen beim Einsatz von Glyphosat, Herbiziden und Insektiziden

  André Rathgeber      27. September 2021

Anmerkungen zur Umsetzung der geänderten Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung

Mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz erfolgte eine weitreichende Änderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung. Davon betroffen sind die Anwendung von Glyphosat im Ackerbau und Grünland sowie der Einsatz von Insektiziden und Herbiziden auf landwirtschaftlichen Flächen in Schutzgebieten. 

Eine Übersicht der neuen Beschränkungen ist in der  Mitgliederinfo zu finden.

In Gesprächen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) ging der Thüringer Bauernverband (TBV) auf wesentliche Punkte der Verordnung ein und machte Anmerkungen die bei der Umsetzung der Verordnung auf Landeseben Beachtung finden müssen, da dies nicht bis ins Detail geregelt ist.

Dazu wurde zusätzlich folgendes Schreiben an das TMIL geschickt. Der TBV ist dazu weiterhin im fachlichen Austausch mit dem zuständigen Ministerium und Landesamt.   

 

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