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Änderung der Umlagesätze bei der Minijob-Zentrale zum 1. Januar 2022

  Uwe Ropte      14. Dezember 2021

Ab dem 1. Januar 2022 ändern sich die Umlagesätze zur Arbeitgeberversicherung der Minijob-Zentrale für geringfügig Beschäftigte. Diese betragen dann:

  • Umlage 1:     0,09 Prozent (Erstattung bei Krankheitsfall, bisher 1,0 Prozent)
  • Umlage 2:     0,29 Prozent (Erstattung bei Mutterschaft, bisher 0,39 Prozent)

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