Diese Seite drucken

Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft – Beteiligung an Monitoring dringend erforderlich

  André Rathgeber      04. Januar 2022

Seit dem 2. September 2021 ist der temporäre Rückstandshöchstgehalt (tRHG) von Chlorpropham von 0,4 ppm in Kraft. Gemäß der entsprechenden EU-Verordnung, muss eine jährliche Überprüfung der CIPC-Rückstandsgehalte stattfinden. Zur Umsetzung der geforderten Rückstandsüberwachung haben die europäischen Kartoffelverbände einen einheitlichen Monitoringplan sowie ein entsprechendes Probenahmeprotokoll erarbeitet.

Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung