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Öko-Landbau – Neue Praxisleitfäden zur Umsetzung eines betriebsindividuellen Vorsorgekonzeptes

  André Rathgeber      13. Januar 2022

Mit der EU-Öko-Verordnung die seit dem 1. Januar 2022 in Kraft sind, werden die Vorsorgepflichten zur „Vermeidung des Vorhandenseins nicht zugelassener Erzeugnisse und Stoffe“ konkretisiert. Alle Bio-Betriebe ein Konzept erstellen, mit dem kritische Risiken der Kontamination durch nicht zugelassene Erzeugnisse und Stoffe in ihrem Betrieb erfasst und durch Vorsorgemaßnahmen vermieden werden. Dazu wurde in Zusammenarbeit mit Praktikern durch das Forschungsinstitut für biologischen Landbau – FiBL entsprechende Praxis-Leitfäden erstellt.

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