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Deutscher Bauernverband und Arbeitgeberverband kritisieren Referentenentwurf zur Mindestlohnanhebung

  Uwe Ropte      14. Februar 2022

Das Bundesarbeitsministerium hat kürzlich den Referentenentwurf zur gesetzlichen Anhebung des Mindestlohns bekannt gegeben. Im Einzelnen sieht dieser Entwurf folgende Änderungen vor:

1. Änderung des Mindestlohngesetzes

  • Der gesetzliche Mindestlohn soll zum 1. Oktober 2022 einmalig auf einen Brutto-Stun­denlohn von 12 Euro erhöht werden.
  • Im Anschluss soll die Mindestlohnkommission zum 30. Juni 2023 mit Wirkung zum Januar 2024 über die weitere Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschließen.

 

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