Diese Seite drucken

Bundesrat stimmt eingeschränkten Ausnahmen der Nutzung von Ökologischen Vorrangflächen zu

  Anja NUßbaum      08. April 2022

Der Bundesrat hat heute einer einmalig für das GAP-Antragsjahr 2022 geltenden Änderung der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung (DirektZahlDurchfV) zugestimmt, wonach brachliegende Flächen, die im Zuge des Greening als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) beantragt werden, in diesem Jahr ab dem 1. Juli durch Beweidung oder Schnittnutzung für Futterzwecke genutzt werden können.

Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung