Diese Seite drucken

Aufhebung Corona-bedingter Einreisebeschränkungen aus Drittstaaten

  Uwe Ropte      20. Juni 2022

Seit dem 11. Juni 2022 sind Einreisen aus Drittstaaten wieder ohne Einschränkungen möglich. Das haben das Bundesinnenministerium und das Auswärtige Amt bekannt gegeben. Zusam­men mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatte sich der Ge­samtverband der Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände für die Abschaffung der Regelungen eingesetzt.

Sämtliche Corona-bedingte Einreisebeschränkungen für Personen aus Drittstaaten sind vorläu­fig aufgehoben. Damit sind Einreisen wieder zu allen Reisezwecken zulässig und es bedarf keiner Erklärung eines zwingenden Reisegrundes mehr. Die allgemeinen aufenthaltsrechtli­chen und grenzpolizeilichen Einreisebestimmungen sind allein maßgebend.

Eine Ausnahme bilden in der Volksrepublik China ansässige Personen. Sie benötigen auch weiterhin einen zwingenden Grund zur Einreise nach Deutschland (sog. Gegenseitigkeitsvor­behalt). Ausgenommen hiervon sind in der Volksrepublik China ansässige deutsche Staatsan­gehörige.

Corona-bedingte Einreisebeschränkungen sind grundsätzlich weiter für Einreisen aus Virusva­riantengebieten vorgesehen. Derzeit ist jedoch kein Staat als Virusvariantengebiet eingestuft.

Noch kein Zugang? Mitglied werden!

Anmeldung