Der Abschnitt A2 des sogenannten SuedOstLink (die Trassen der Vorhaben 5 und 5a nach Bundesbedarfsplangesetz verlaufen hier parallel) wurde von der Bundesnetzagentur (BNetzA) am Dienstag, dem 18. März 2025 mittels Planfeststellungsbeschluss genehmigt und
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