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Volle Agrardieselrückvergütung kommt zurück

  Anja Nußbaum      02. Juli 2025

Mit dem Haushaltsentwurf für 2025 zeigt die Bundesregierung, dass sie die Land- und Forstwirtschaft weiter unterstützen will. Aus einer Mitteilung des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geht hervor, dass trotz schwieriger Finanzlage genug Geld eingeplant wurde, um die wichtigen Aufgaben des Ministeriums auch 2025 wie bisher zu finanzieren. Außerdem soll die Agrardieselrückvergütung ab 2026 wieder komplett eingeführt werden – das war ein wichtiges Versprechen im Koalitionsvertrag.

Dazu sagt Bundesminister Alois Rainer: „Wir haben als Bundesregierung noch vor dem 100. Tag unserer Amtszeit den Ampel-Stopp der Agrardieselrückvergütung zurückgenommen. Damit senden wir ein klares Signal an unsere Land- und Forstwirte: Wir haben verstanden! Wir entlasten bäuerliche Familienbetriebe, schaffen mehr Planungssicherheit und stärken gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit. So sieht der Kurswechsel in der Landwirtschaftspolitik aus, den ich versprochen habe. Eine weitere wichtige Nachricht für meinen Bereich: Unser Haushalt bleibt auf gleichbleibend hohem Niveau stabil – angesichts der strikten Sparvorgaben ein Erfolg. Wir investieren weiterhin verlässlich in starke ländliche Räume und unsere Landwirtschaft. Mehr Tierwohl in unseren Ställen bleibt zudem unser klares Ziel. Hier werde ich nicht lockerlassen. Wir müssen für die kommenden Jahre Planungssicherheit für unsere tierhaltenden Betriebe schaffen.“

Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung ab dem 1. Januar 2026 bedeutet, dass die Landwirtschaft wieder rund 430 Millionen Euro pro Jahr vom Staat bekommt. Zurzeit bekommen Bauern nur 6,44 Cent pro Liter Diesel als Steuerrückzahlung. Ab 2026 wären eigentlich keine Rückzahlungen mehr geplant gewesen.

Zum Hintergrund

Der volle Steuersatz für Dieselkraftstoff beträgt aktuell 47,04 Cent pro Liter. Bis zum 29. Februar 2024 lag die Entlastung für landwirtschaftliche Betriebe bei 21,48 Cent pro Liter, von März bis Dezember 2024 bei 12,888 Cent und für das aktuelle Jahr 2025 sind es nur noch 6,444 Cent pro Liter. Im Durchschnitt erhält ein Betrieb ab 2026 wieder die volle Entlastung von 21,48 Cent pro Liter, etwa 2.790 Euro pro Jahr – abhängig von Größe, Art und Bewirtschaftungsform des Betriebs. Da die Steuerentlastung im Rahmen eines nachgelagerten Entlastungsverfahrens erfolgt, müssen die Betriebe einen Antrag stellen. Die Steuererstattung erfolgt dann im Jahr nach Verwendung des Diesels. Die Umsetzung der Steuerentlastung liegt federführend beim Bundesministerium der Finanzen (BMF), da hierfür eine Änderung im Energiesteuergesetz (§ 57 EnergieStG) erforderlich ist.

 

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