Die technische Anleitung Luft (TA-Luft) sieht zur Einhaltung der geforderten Emissionswerte unter anderem Minderungsmaßnahmen bei der Lagerung von Flüssigmist vor. Sollten sich diese für den einzelnen Betrieb als nicht praktikabel oder unverhältnismäßig herausstellen, sind gleichwertige, qualitätsgesicherte Maßnahmen nach Anhang 11 anzuwenden. Bezüglich der Lagerung von Rinderflüssigmist und Gärrest in
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