Der Thüringer Bauernverband (TBV) hat im Fachausschuss Betriebswirtschaft seine Position zur künftigen Ausgestaltung der Investitionsförderung (ILU) ab 2026 erarbeitet und zentrale Forderungen im Partnergespräch mit dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum am 2. Dezember klar formuliert.
Klar ist, die Investitionsförderung bleibt für die Thüringer Landwirtschaft ein wesentliches Instrument, um den steigenden Anforderungen in den Bereichen Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz gerecht zu werden. Aus Sicht des TBV reicht das derzeitige Fördervolumen jedoch nicht aus. Er fordert daher eine deutliche Aufstockung der Mittel, sowohl in der aktuellen als auch in der kommenden Förderperiode, um den regionalen Bedingungen und betrieblichen Erfordernissen gerecht zu werden.
Da Investitionen langfristige Vorläufe benötigen, kritisiert der Verband kurzfristige Änderungen an Förderparametern. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Planungen und Finanzierungsgespräche lassen sich nicht in engen Zeitfenstern umsetzen. Der TBV fordert deshalb, die angedachten Beihilfesätze frühestens ab 2027 einzuführen, um Planbarkeit und Verlässlichkeit sicherzustellen. Ebenso lehnt er die Vorgabe ab, bereits zum Antragsstichtag vollständige Genehmigungen wie Bau- oder BImSchG-Genehmigungen vorlegen zu müssen. Stattdessen sollten Genehmigungsbehörden Verfahren beschleunigen und bestehende bürokratische Hürden abbauen.
Die angedachte Absenkung der Fördersätze wird kritisch bewertet. Schon geringere Anpassungen bedeuten insbesondere bei großen Bauvorhaben erhebliche Mehrbelastungen und gefährden die Wirtschaftlichkeit geplanter Investitionen, zumal erhebliche Preissteigerungen im Baubereich seit Jahren nicht ausreichend berücksichtigt werden. Die Streichung der Basisförderung sieht der TBV als unstrittig an, den Wegfall der Förderung allgemeiner Aufwendungen wie Planungs-, Gutachter- oder Architektenleistungen jedoch nicht, da diese unmittelbar mit den Investitionsprojekten verbunden sind und weiterhin förderfähig bleiben sollten.
Auch die geplante Reduzierung des maximal förderfähigen Investitionsvolumens – von derzeit 5 Millionen Euro auf 3 oder sogar 2 Millionen Euro – lehnt der TBV ab. Eine solche Begrenzung hätte ähnliche negative Wirkungen wie die Absenkung der Beihilfesätze und würde dazu führen, dass Investitionen verschoben oder aufgegeben werden. Der Verband spricht sich stattdessen klar dafür aus, das Förderbudget an den tatsächlichen Investitionsbedarf anzupassen.
Ein Losverfahren hält der TBV lediglich im Bereich der Maschinenförderung für denkbar. Für bauliche Investitionen ist ein solches Verfahren aus seiner Sicht ungeeignet, da Planungssicherheit und Genehmigungsprozesse eine verbindliche Förderperspektive erfordern. Hinsichtlich der Auswahlkriterien begrüßt der Verband zwar grundsätzlich die geplanten Anpassungen, fordert jedoch eine stärkere Berücksichtigung der Tierhaltungsbetriebe, da dort ein besonders hoher Investitionsbedarf besteht.
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