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Fristverlängerung Förderung T(h)ür Tierwohl beachten!

  Anja Nußbaum      05. Februar 2024

Laut der Thüringer Förderrichtlinie T(h)ür Tierwohl ist der Verwendungsnachweis zu den tatsächlich gehaltenen Tieren je Maßnahmengruppe bis zum 28. Februar der Antrags- und Bewilligungsbehörde vorzulegen. Gegenstand ist dabei der tagaktuelle

 

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