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Auszahlungsantrag für Thüringer Tierwohlförderung bis 15. Mai stellen!

  Olivia Krupp      02. Mai 2024

Tierhaltende Betriebe, die an der Thüringer Tierwohlförderung (Rinder, Schweine, genetische Ressourcen) teilnehmen, haben bis zum 15. Mai 2024 Zeit, ihren Auszahlungsantrag für das laufende Verpflichtungsjahr bei der Antrags- und Bewilligungsbehörde zu stellen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten und kommt während des fünf-jährigen Verpflichtungszeitraumes jedes Jahr auf

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