Der Deutsche Bauernverband (DBV) ist dem Aufruf der EU-Kommission gefolgt, Prioritäten und Vorschläge für die Vereinfachung der europäischen Umweltgesetzgebung einzureichen. Als Grundprinzip gilt für den DBV, dass die sog. „Omnibus“-Agenda eine ernstgemeinte und auch inhaltliche Vereinfachung beinhaltet, die nicht nur bei den Verwaltungen sondern auch spürbar auf den Höfen ankommt und die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe stärkt. Entsprechend hat der DBV thematische Vorschläge zur Weiterentwicklung der Entwaldungs-VO (EUDR), der EU-Naturwiederherstellungs-VO (NRL), der Nitrat-Richtlinie, der Industrieemissionsrichtlinie (IED) und der Wasserrahmenrichtlinie gemacht.
Die nächsten Vereinfachungsvorschläge für die Landwirtschaft durch die Kommission werden vor Ende des Jahres erwartet. Der DBV wird sich mit seinen Landesverbänden wie gewohnt in den Prozess einbringen.