Mit der GAP 2026 kommen zahlreiche Anpassungen auf landwirtschaftliche Betriebe zu, die sich direkt auf Bewirtschaftung und Antragstellung auswirken können. Ein genauer Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich daher – insbesondere mit Blick auf Konditionalität, Direktzahlungen und Ökoregelungen.
Das Bundesinfomationszentrum Landwirtschaft hat auf seiner Homepage alle wichtigen Punkte sehr übersichtlich zum nachlesen zusammengestellt. Denn Mit dem Antragsjahr 2026 treten, nun im dritten Jahr in Folge, erneut Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Kraft. Betroffen sind vor allem die Konditionalität, gekoppelte Direktzahlungen und verschiedene Ökoregelungen.
Darüber hinaus werden im Laufe des Jahres weitere Anpassungen aus dem sogenannten Vereinfachungspaket OMNIBUS III, das im Dezember in Brüssel beschlossen wurde, in nationales Recht überführt. Diese können sich teilweise auch rückwirkend positiv auf Antragsteller auswirken.