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Medieninformation: Keine Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen

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Investitionen in eine energiesichere Zukunft statt kurzsichtiger Erlösabschöpfung

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der 57. Biogasfachtagung in Stadtroda lehnen die im Gesetzesentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthaltene Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen entschieden ab. „Statt die Energiewende mit aller Kraft voranzutreiben, werden die landwirtschaftlichen Biogasanlagenbetreiber ihrer Möglichkeiten beraubt, ihre Landwirtschaftsbetriebe wirtschaftlich zu führen und in eine energiesichere Zukunft zu investieren“, so die Kritik von Toralf Müller, Vizepräsident des Thüringer Bauernverbandes und selbst Betreiber einer Biogasanlage in Südthüringen. Dies sei umso fataler, so Müller weiter, da Biogas eine Grundlastangebot ermögliche: „Biogasanlagen können stetig Energie liefern, was bei anderen Erzeugungsmöglichkeiten für erneuerbare Energien, wie z.B. Windkraft oder Photovoltaik, nicht möglich ist.“ Gefordert werde daher von Seiten des Bauernverbandes und allen Tagungsteilnehmenden, dass Bioenergie oder Biogas-Vorortverstromung von der Erlösabschöpfung ausgenommen wird. „Dies wäre eine sinnvolle Entscheidung für die Zukunft der Biogasanlagen, die durch die Bereitstellung Strom, Wärme und Gas so flexibel einsetzbar sind, wie keine andere der erneuerbaren Energieformen“, so Müller.

Hintergrundinformation

Am 22 November trafen sich über 100 Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber zur Thüringer Biogasfachtagung, einer Gemeinschaftstagung des Thüringer Bauernverbandes (TBV), des Fachverbandes Biogas und des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Stadtroda.

Bezüglich der endgültigen Fassung des Gesetzgebungsentwurfes zur Erlösabschöpfung brachte auch der Kabinettstermin am 18. November keine Klarheit. Die Entscheidung wird sich dem Vernehmen nach um weitere Tage verzögern. Inhaltlich scheint wohl gesichert, dass alle Anlagen kleiner 1 MW installierte Leistung ausgenommen werden. Jedoch ist noch nicht zu erkennen, ob man sich dabei auf die installierte Leistung oder die Bemessungsleistung stützen will. Die Abschöpfung soll bereits ab 1. Nov. 2022 beginnen. Gerüchte, wonach Bundeswirtschaftsminister Robert Minister Habeck im Haushaltsausschuss des Bundestages angekündigt habe, die Bioenergie oder Biogas-Vorortverstromung von der Erlösabschöpfung auszunehmen, sind nicht bestätigt.

In Thüringen werden derzeit rund 270 Biogasanlagen betrieben.

 

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Gelesen 745 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 23 November 2022 10:37
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