Der Thüringer Bauernverband (TBV) sowie die Übertragungsnetzbetreiber TenneT und TransnetBW haben am 22. Dezember für das Erdkabelprojekt SuedLink eine Rahmenvereinbarung zu Entschädigungen unterschrieben. Die Vereinbarung sieht Entschädigungsregelungen sowohl für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern als auch für Flächenbewirtschafterinnen und -bewirtschaftern vor, die vom Bau der Stromleitung betroffen sind.
„Die Erdkabeltrasse hat massive Auswirkungen auf die wertvollen landwirtschaftlich genutzten Böden. Deshalb war es uns wichtig, dass bei der Entschädigung nicht nur die Eigentümerinnen und Eigentümer, sondern auch diejenigen angemessen entschädigt werden, die die Flächen nutzen, nämlich die Landwirtinnen und Landwirte“, so Katrin Hucke, Hauptgeschäftsführerin des TBV. „Nicht nur bei der Verlegung der Erdkabel wird der Boden und dessen Struktur auf bis zu ca. 45 Meter Breite in Mitleidenschaft gezogen. Auch die Folgen nach Inbetriebnahme des Erdkabels sind für die Bodenbewirtschaftenden problematisch. Die Erdkabel heizen sich auf, die Auswirkungen auf Bodenfeuchte und das Pflanzenwachstum sind noch völlig unklar. Dies musste in der Entschädigungsregelung berücksichtigt werden“, so Hucke. Die jetzt unterzeichnete Rahmenvereinbarung hat aus Sicht des TBV Vorbildcharakter für vergleichbare Projekte: „Auch bei anderen Erdkabelprojekten, wie z.B. dem SuedOstLink, brauchen wir eine vergleichbare Entschädigungsregelung. Ich appelliere daher auch an den SuedOstLink-Betreiber 50Hertz, sich nicht mehr gegen Verhandlungen zu sperren, sondern endlich konstruktiv in Verhandlungen einzutreten“, so Hucke weiter.
Aufgrund der Auswirkungen des Baus und der Nutzung der Erdkabeltrasse auf den Boden der betroffenen Landwirtinnen und Landwirte stehen die Bauernverbände dem Bau von Erdkabeltrassen grundsätzlich ablehnend gegenüber. Mit Blick auf die Energiewende und die derzeitige Energiekrise ist der Druck groß, den Bau der Stromtrassen fortzuführen.
Hintergrund
Die ca. 700 km lange SuedLink-Verbindung verläuft mit Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen, Hessen, Bayern und Baden-Württemberg durch insgesamt sechs Bundesländer. Die gemeinsam abgestimmte Rahmenvereinbarung dient als Grundlage für die Entschädigung aller Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der betroffenen Flächenbewirtschaftenden unabhängig von einer Verbandsmitgliedschaft. Sie sieht Regeln für die Entschädigung der Flächeninanspruchnahme sowie für die Einschränkung der Bewirtschaftung vor und nach der Bauphase der Erdkabelprojekte vor.
Der etwa 750 Kilometer lange SuedOstLink verläuft von den Netzverknüpfungspunkten Klein Rogahn, westlich von Schwerin und Wolmirstedt bei Magdeburg, durch Thüringen bis zum Netzverknüpfungspunkte ISAR bei Landshut. Er soll 2027 Strom nach Süddeutschland liefern.
Kontakt
Axel Horn
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