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Medieninformation: Umsetzung der GLÖZ8-Ausnahmenregelung nicht bürokratisieren Empfehlung

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2. GAP-Ausnahmenverordnung schnellstmöglich

Der Thüringer Bauernverband (TBV) begrüßt die Entscheidung der Bundesregierung zu einer 1:1 Umsetzung, der von der EU-Kommission vorgeschlagenen Ausnahmeregelung zur GLÖZ8 Pflichtbrache. Die Diskussion hat auf EU-Ebene sehr lang gedauert, es gilt nun auf Bundesebene die Regelung zum Abschluss zu bringen und schnellstmöglich ohne weitere Anpassungen zu veröffentlichen.

„Auch wenn die Diskussion zwischen den Bundesländern noch anhält, darf es zu keinem weiteren Bürokratieaufbau mit „Klein-klein-Regelungen“ kommen. Es braucht die 1:1 Umsetzung, klare und gleiche Regeln für alle ohne Wettbewerbsverzerrungen in der EU und schnelle Entscheidungen, da die Frühjahrsbestellung in den Startlöchern steht“, so Dr. Klaus Wagner, TBV-Präsident.

Weiterhin sollten sich die Verhandlungspartner auf allen Ebenen auch dazu durchringen, dass nicht jedes Jahr neu über Ausnahmen entschieden wird. Es braucht dringend Verlässlichkeit. Der TBV fordert, dass sich die Thüringer Landesregierung dafür einsetzt, dass die Regelungen im Rahmen der Konditionalität und auch bei den freiwilligen Ökoregelungen Konstanz bekommen und bis zum Ende der Förderperiode bestand haben, so Wagner weiter. Die Agrarministerkonferenz, die in der kommenden Woche in Erfurt zusammenkommt, sollte diesen Aspekt aufgreifen und Tatsachen schaffen.

Hintergrundinformationen Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der EU

Die Regelungen zur GAP verpflichten alle Landwirtinnen und Landwirte zur Einhaltung der Konditionalität. Diese grundsätzlichen Normen werden als GLÖZ -Standards bezeichnet, was für „guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“ steht. Im GLÖZ -Standard Nr. 8 ist unter anderem vorgeschrieben, dass ein Mindestanteil von vier Prozent Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente vorgesehen ist.

Extreme Wetterlagen wie Dürre und Überschwemmungen in weiten Teilen Europas führen nach Einschätzung der EU-Kommission zusammen mit anderen geopolitischen Ereignissen aktuell zu signifikanten Einkommensverlusten. Aus diesem Grund stellen die aktuellen Regelungen der Konditionalität eine Belastung dar, die sich für die landwirtschaftlichen Betriebe bisweilen existentiell auswirken kann. Die EU-Kommission verkündete vor diesem Hintergrund für das Antragsjahr 2024 die Möglichkeit, ihre Verpflichtung zum Erbringen von nichtproduktiven Flächen durch das Vorhalten von Flächen zu erfüllen, auf denen Leguminosen oder Zwischenfrüchte jeweils ohne den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln angebaut werden.

 

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Gelesen 811 mal Letzte Änderung am Montag, 04 März 2024 21:18
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