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Medieninformation: Bundesregierung nimmt die Probleme der Landwirtschaft nicht wahr Empfehlung

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Entscheidung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz

 

Der Thüringer Bauernverband (TBV) zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrates zum Haushaltsfinanzierungsgesetz.

Der TBV schätz den Rückhalt der Bundesländer, die ihre Zustimmung zum Haushaltsfinanzierungsgesetz zunächst verweigerten und so über den Bundesrat versucht haben, die Bundesregierung zur Vernunft zu bringen. „Diese Bundesregierung zeigt mit ihrem Beharren auf der Entscheidung, die Kürzungen zum Agrardiesel nicht vollständig zurückzunehmen, dass sie nach wie vor nicht wahrgenommen hat, wie groß die Probleme und Herausforderungen der deutschen Landwirtschaft sind“, so Dr. Klaus Wagner, TBV-Präsident.

Die Forderung, die Wettbewerbsfähigkeit innerhalb Europas wiederherzustellen und den Agrardiesel steuerlich zu ermäßigen, bleibt eine wesentliche Forderung des Bauernverbandes und wird spätestens zur Bundestagswahl im nächsten Jahr an die Parteien als Erwartung geknüpft.

Die angekündigte Entfristung der Gewinnglättung geht an der Thüringer Agrarstruktur vorbei, sie kann von Agrargenossenschaften und anderen juristischen Personen nicht genutzt werden. Hier bleibt es bei unserer Forderung nach der Einführung einer steuerfreien Risikoausgleichsrücklage, um Ergebnisschwankungen aufgrund von Witterungs- und Marktrisiken im Landwirtschaftsbetrieb abpuffern zu können. Die anderen, in der Protokollerklärung der Ampel aufgeführten Punkte, gehen über Absichtserklärungen nicht hinaus und enthalten bisher wenig Substanz für konkrete Entlastungen. Hier werden wir die Bundesregierung beim Wort nehmen und bis zur Sommerpause konkrete Umsetzungen einfordern, so Wagner weiter.

Die Kataloge für die Forderungen zum Bürokratieabbau stehen, die entsprechenden Gespräche werden geführt und Erleichterungen nach wie vor von der politischen Ebene gefordert. Sollten hier keine nennenswerten Entlastungen für die Landwirtschaft erreicht werden, wird es mit dem Ende der diesjährigen Ernte erneut Proteste geben.

 

Hintergrund:

Die schrittweise Kürzung von Agrardieselentlastungen für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge ist Teil des heute im Bundesrat behandelten Haushaltsfinanzierungsgesetzes. Bei diesem handelt es sich um ein Einspruchsgesetz. Der Einfluss des Bundesrates ist hier geringer als bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates wird der Regierungsvorschlag umgesetzt, der vorsieht, dass die Agrardieselbeihilfe von 21,48 Cent/l ab 2024 um 40 % und in den beiden Folgejahren jeweils um 30% gekürzt werden.

 

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Gelesen 2472 mal Letzte Änderung am Freitag, 22 März 2024 13:01
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