Der Thüringer Bauernverband begrüßt die Initiative der CDU-Landtagsfraktion, eine Entlastung bei der Grundsteuer für private Haushalte zu schaffen, allerdings sind nicht nur private Haushalte in erheblichem Maße von zusätzlichen Belastungen betroffen, sondern auch landwirtschaftliche Betriebe.
Durch die z.B. vom Erfurter Stadtrat am 18. September 2024 beschlossene Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten von 350 auf 540 Prozent sind die Steuerbeträge bei allen landwirtschaftlichen Betrieben im Stadtgebiet um 32 bis 35 Prozent gestiegen. Auch bei anderen Thüringer Kommunen muss mit deutlichen Steuererhöhungen gerechnet werden, da in fast allen Thüringer Städten und Gemeinden die Hebesätze für die Grundsteuer A deutlich angehoben wurden.
„Wir sehen in dieser Steuergestaltung eine massive Benachteiligung der Landwirtschaft gegenüber anderen wirtschaftlichen Branchen“, so Alexander Amberg, Vorsitzender des Kreisbauernverbandes Erfurt-Sömmerda. „Es kann nicht angehen, dass die privaten Hausbesitzer und Landwirte die Zeche zahlen und ihre zu leistende Grundsteuer drastisch steigt. Auch bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und Kleingärten besteht dringender Handlungsbedarf! Von der zugesicherten Aufkommensneutralität sind wir derzeit weit entfernt!“
Der Berufsstand fordert vom Landtag, eine Regelung ähnlich der des Nachbarbundeslandes Sachsen zu schaffen, damit Fairness entsteht und die Belastungen nicht einseitig auf Privatleute und einzelne Wirtschaftszweige abgewälzt werden.
Hintergrund
Die Bundesländer haben die Möglichkeit, zusätzlich landesspezifische Regelungen im Rahmen der Grundsteuerreform festzulegen. Im Thüringer Landtag wurde hiervon bis dato kein Gebrauch gemacht. Die neue Thüringer Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie beabsichtigt, ausgleichende Regelungen zu schaffen.
Kontakt
Katja Förster
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Thüringer Bauernverband e. V.
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