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Medieninformation: Thüringer Bauernverband fordert Beibehaltung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung Empfehlung

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Der Thüringer Bauernverband reagiert mit großem Unverständnis auf die Aussetzung der Auszahlung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung. „Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Thüringen hätte für viele landwirtschaftliche Betriebe und Schweinehalter existenzbedrohende Auswirkungen. Vor allem die Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest in Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sowie das kürzlich entflammte Ausbruchsgeschehen in Nordrhein-Westfalen haben bewiesen, dass die Gefahr eines punktuellen Eintrags der Seuche auch in Thüringen weiterhin akut ist“, so Präsident Dr. Klaus Wagner.

Reduzierte Schwarzwildbestände sind ein wichtiges Mittel der Seuchenprävention und verhindern die rasante Ausbreitung im Falle eines Seucheneintrages. Nur mit Hilfe der intensiven Bejagung, insbesondere von Frischlingen aller Alters- und Gewichtsklassen können die Wildschweinbestände wirksam reduziert werden. „Angesichts steigender Kosten für die Trichinenuntersuchung in einigen Landkreisen und der Schließung von Annahmestellen für die Trichinenproben sehen sich Jäger ohnehin mit steigenden Kosten der Schwarzwildbejagung konfrontiert. Der Wegfall der Aufwandsentschädigung führt dazu, dass die Jagd auf geringe Frischlinge gänzlich eingestellt wird“, sagt Beate Köber-Fleck, Hauptgeschäftsführerin des Thüringer Bauernverbandes.

Die Einsparung von 200.000 € ist vor allem mit Blick auf die Kosten eines ASP-Ausbruchs in Thüringen nicht nachvollziehbar. Im Nachbarland Hessen wurden im ersten Jahr nach dem Ausbruch beispielsweise Sachmittel in Höhe von rund 20,5 Millionen Euro für Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP verausgabt.

„In den vergangenen Jahren wurde in Thüringen sehr erfolgreich in der ASP-Prävention gearbeitet. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen die Einrichtung des Schwarzwild-Kompetenzzentrums und die Förderrichtlinie zur ASP-Prävention“, so Beate Köber-Fleck. „Die Aussetzung der Aufwandsentschädigung sorgt bei Jägern und Landwirten für großen Unmut und setzt die erzielten Erfolge der vergangenen Jahre aufs Spiel“, so Köber-Fleck weiter.

Der Thüringer Bauernverband fordert die Landesregierung auf, die Entscheidung zur Aussetzung der Aufwandsentschädigung für die Schwarzwildbejagung zurückzunehmen und weiterhin an den wirksamen Instrumenten der ASP-Prävention festzuhalten.

 

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Beate Köber-Fleck
Hauptgeschäftsführerin

Thüringer Bauernverband e. V. | Alfred-Hess-Straße 8 | 99094 Erfurt

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Gelesen 184 mal Letzte Änderung am Donnerstag, 31 Juli 2025 21:12
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