Laufende Projekte
ELER LFE Projekt
Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft
Um die Erkundung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge in das Grundwasser mit anschließender Entwicklung von standortspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen im Thüringer Raum durchzuführen, wurde im Juni 2021 die Kooperation: „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“ gegründet, die heute aus folgenden Mitgliedern besteht:
- Thüringer Bauernverband
- e.t.a. Sachverständigenbüro Reyer
- JenaBios GmbH
- Am Weinberg Pflanzen- und Tierproduktion AG Großbrembach
- Erzeugergenossenschaft Neumark eG
Assoziierter Kooperationspartner:
- Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Das Projekt wird unterstützt durch:
- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN)
Der Thüringer Bauernverband ist der Projektträger und vertritt die Kooperation nach außen. André Rathgeber ist für dieses Projekt zuständig und Yvonne Küntzer ist verantwortlich für die Projektkoordination und das Controlling.
Ansprechpartner
André Rathgeber
Telefon:. +49 (0)361 262 532 06
E-Mail: andre.rathgeber@tbv-erfurt.de
Dipl.-Bw.
Yvonne Küntzer
Telefon: +49 (0)361 262 533 66
Mobil: +49 (0)1522 282 36 51
E-Mail: yvonne.kuentzer@tbv-erfurt.de
ELER LFE Projekt - Steckbrief
Kooperation: „Stickstoffmanagement in der Landwirtschaft“
Projekt: 2021 LFE 0013
Projektlaufzeit: 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024
Vorhaben: Erkundung landwirtschaftlicher Stickstoffeinträge in das Grundwasser mit anschließender Entwicklung von standortspezifischen Maßnahmen zur Reduzierung von Stickstoffeinträgen im Raum Neumark/Berlstedt.
Ziele des Projektes
Die Kooperation hat sich dabei inhaltlich folgende Ziele gesetzt:
- Gewinnung von detaillierten Kenntnissen der Geologie und Hydrogeologie im Projektgebiet durch die Darstellung der Dynamik von Stickstoff im Boden in Abhängigkeit der Geologie/ Hydrogeologie sowie der landwirtschaftlichen Praxis im Bereich der Düngung
- Analytik von Oberflächen-, Sicker- und Grundwasser auf vorher festgelegte Parameter, um Rückschlüsse zur N-Beaufschlagung zu erhalten
- Entwicklung von Maßnahmen zur N-Reduktion unter Berücksichtigung der Trockenheit im Projektgebiet
- Erstellung eines Maßnahmenkatalogs, um in anderen Bereichen der Roten Gebiete eine mittel- bis langfristige signifikante Reduzierung der N-Einträge im Wasser zu bewirken
- Reduzierung der flächenmäßigen Ausweisung der Roten Gebiete in Thüringen
Mit der Ausweisung der Nitrat-belasteten Gebiete, („Rote Gebiete“) in der Thüringer-Landes-Düngeverordnung (Zweite Thüringer Verordnung über Ergänzungen zur Düngeverordnung vom 2. Dezember 2020) wird für den Freistaat Thüringen abgegrenzt, wo Defizite bezüglich der Belastung des Grundwassers mit Nitrat bestehen und demzufolge die Zielwerte der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Erreichung eines guten chemischen Zustands der Grund- (und Oberflächen-) Gewässer sowie die Anforderungen der Europäischen Nitratrichtlinie aktuell verfehlt werden.
Es ist nicht davon auszugehen, dass in allen betroffenen Grundwasserkörpern die alleinige Umsetzung des § 13a der DüV vom 28. April 2020 eine Lösung der bestehenden Probleme herbeiführt. Insbesondere im Trockengebiet „Innere Thüringer Ackerebene“ (440 bis 550 mm Jahresniederschlag), in dem sich der im Projekt zu bearbeitende Grundwasserkörper (GWK) befindet, werden zusätzliche Arbeiten zum N-Eintrag und zur Ableitung von Maßnahmen für erforderlich erachtet. Dem will sich die Projektarbeit stellen.
Als Folgeschritt zur Ausweisung der „Roten Gebiete“ und in Ergänzung zur Arbeit der
Thüringer Gewässerschutzkooperationen, sollen mit dem Projekt vertiefende Arbeiten zur Eintragsbedingungen des im betroffenen GWK auftretenden Nitrats, die Ableitung von standortspezifischen Maßnahmen mit Blick auf die landwirtschaftliche Nutzung im sowie ein auf deren Umsetzung fokussierter vertiefender Diskurs mit den betroffenen Landwirtschaftsbetrieben geführt werden.
Übergeordnetes Ziel des Projektes ist die mittel- bis langfristige Absenkung des Nitrat-Gehaltes im Wasser des o.g. GWK.
Die gewonnenen Erkenntnisse sollen als Grundlage für die Vorgehensweise und das Ableiten von Maßnahmenkonzepten in anderen Roten Gebieten verwendet werden können.