In der letzten Woche wurde in verschiedenen Telefonkonferenzen bekannt gegeben, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium nach intensiven Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium erreicht hat, dass im April und Mai jeweils 40.000 Saisonarbeitskräfte (SAK) einreisen können, für die in der vorletzten Woche noch Einreiseverbote verhängt wurden. Notwendig für die Teilnahme ist zunächst die Meldung des Bedarfs bei einer Airline und eine Anmeldung auf dem Portal des Deutschen Bauernverbandes (DBV, saisonarbeit2020.bauernverband.de/). Es gibt derzeit mehrere Fluggesellschaften, die anbieten, die Saisonarbeiter aus Osteuropa nach Deutschland einzufliegen. Eine, Über die Webseiten der Airlines (Übersicht und Kontaktdaten der Airlines) können die Landwirte ihren Bedarf an Ernteelfern und die Wunschdaten übermitteln. Die Vorschriften zur Gesundheitsvorsorge der Sainsoarbeiter in Deutschland sind in einem Konzeptpapier aufgeführt. Weitere Hinweise des DBV zu Anforderungen sowie Antworten auf häufige Fragen zur Einreise von Saisonarbeitskräften sind auf der Homepage unter Service/Downloads/Downloadbereich Öffentlich/Abfrage und Informationen zur Corona-Krise/ zusammengestellt. Erforderlich ist, dass bereits ein Flug gebucht wurde, damit keine Leerplätze besetzt werden. Es gibt keine Kontingentierung für die einzelnen Bundesländer. Aufgrund der Ausreisebeschränkungen in den Heimatländern sowie eigener Zurückhaltung von Saisonarbeitskräften wird eingeschätzt, dass das Gesamtkontingent von 40.000 SAK pro Monat ausreichend ist. Die Bundespolizei, die die Einhaltung der Bestimmungen überwacht, erhält ihre Informationen direkt über das Portal des DBV.Sollte Bedarf an Schutzausrüstung bestehen, bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die jeweiligen Regional- oder Kreisgeschäftsstellen.