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Medieninformation: EEG-Novelle: Photovoltaikausbau ja, Freiflächenanlagen auf Ackerland nein Empfehlung

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Anlässlich der im Rahmen des sogenannten Osterpakets verabschiedeten EEG-Novelle fordert der Thüringer Bauernverband (TBV) mit Blick auf den angestrebten Ausbau der Photovoltaik zuerst das Potential an städtischen Dachflächen, bereits versiegelten Flächen sowie an Brache- und Konversionsflächen auszuschöpfen, bevor Photovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen installiert werden. „Grundsätzlich gilt, dass landwirtschaftliche Nutzflächen, egal ob Acker- oder Grünland, der Produktion von Nahrungsmitteln dienen. Sie sind, gerade auch in diesen unsicheren Zeiten, unverzichtbar zur Gewährleistung der Ernährungssicherheit der Bevölkerung“, so Dr. Klaus Wagner, Präsident des TBV.

Wenn Anlagen auf Freiflächen errichtet werden sollen, müsse, so die Forderung der Thüringer Landwirtschaft, den Agri-Photovoltaikanlagen der Vorzug gegeben werden. Agri-Photovoltaikanlagen ermöglichen die gleichzeitige Nutzung von Flächen für die landwirtschaftliche Pflanzen- oder Tierproduktion und die Photovoltaik-Stromproduktion: „Unten Landwirtschaft, oben Strom – dieses, allerdings nicht ganz einfach umzusetzende Konzept, kann zusätzlichen Flächenverbrauch verhindern und führt durch die Doppelnutzung zu einer höheren Wertschöpfung“, so Wagner. Insbesondere auf Grünland sei eine solche Anlage gut vorstellbar, etwa wenn Schafe unter den aufgestellten Solarmodulen weiden können. Auch für den Gemüse- und Obstanbau seien Agri-Photovoltaikanlagen denkbar. Für den Anbau von Getreide, wie er vorwiegend in Thüringen betrieben werde, sehe man derzeit keine praxistaugliche und wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit, so Wagner weiter. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die hohen Investitionskosten und der fehlenden Infrastruktur zur Stromeinspeisung vor Ort. 

Eine Neuerrichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen darf nur Zusammenarbeit mit den ortsansässigen Landwirtinnen und Landwirten erfolgen und sollte ausschließlich auf ertragsschwachen Standorten in Betracht gezogen werden. Dabei muss ein zusätzlicher Verbrauch landwirtschaftlicher Nutzfläche durch naturschutzfachliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für errichtete Photovoltaik-Freiflächenanlagen verhindert werden. Den Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf wertvollen Acker- und Grünlandflächen, die bisher der Produktion von Nahrungsmitteln dienen, lehnt der Verband demgegenüber entschieden ab: „Wenn hierzulande fruchtbare Ackerflächen zugebaut werden und nicht mehr für den Anbau von Lebensmitteln zur Verfügung stehen, muss in anderen Teilen der Welt neues Ackerland durch Rodungen erschlossen werden, sodass die Umwelt und das Klima letztlich zu den großen Verlierern der Energiewende zählen würden“, so Wagner.

Aktuell besteht ein sehr hohes Interesse von Investoren an Ackerflächen zu Errichtung von Photovoltaikanlagen, die mit Pachtpreisangeboten an die Verpächter herantreten die mehrfach über den Pachtpreisen liegen, die, die Landwirtschaft mit Lebensmittelerzeugung erwirtschaften kann.: „Steigen großflächig ortsfremde Investoren ein, besteht die Gefahr, dass der Agrarstruktur irreversibler Schaden zugefügt wird und die Wertschöpfung andernorts anfällt. Das ist weder den Menschen vor Ort, noch den Landwirtinnen und Landwirten zu vermitteln“, so Wagner. Daher müsse die Thüringer Landesregierung jetzt aktiv werden und die Landwirtschaft, die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger vor Ort an einen Tisch bringen, um gemeinsam ortsverträgliche Projekte zu entwickeln. Bürgerenergieprojekten ist beim Photovoltaikausbau der Vorrang zu geben.

Hintergrundinformation

Am 8. Juli hat der Bundesrat die EEG-Novelle im Zuge des sogenannten Osterpakets der Bundesregierung bestätigt, womit ehrgeizige Ziele für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt werden. Das Paket sieht in dem Artikel-Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor u. a. den Ausbau der Solarenergie von aktuell 60 Gigawatt auf 215 Gigawatt im Zieljahr 2030 vor. So würden pro Jahr 22 Gigawatt hinzukommen. Bereits 2024 sollen 88 Gigawatt installiert sein. Zwei Jahre später 128 Gigawatt und bis 2028 sollen es 172 Gigawatt sein. Die Zielmarke für das Jahr 2040: 400 Gigawatt installierte Photovoltaik-Leistung. Der Anteil an Solarenergie am Strommix wird mit dem beschlossenen Ausbaupfad für Solarenergie von 10 Prozent heute auf 30 Prozent steigen.

Ende 2021 waren in Deutschland Photovoltaikanlagen installiert, die auf knapp 30.000 Hektar knapp 60 Gigawatt Strom produzieren.

Der TBV hatte im Vorfeld der Gesetzgebung ein Positionspapier erstellt, das auf der Verbandshomepage unter https://tbv-erfurt.de/files/downloads/themen/erneuerbare-energien/2022/TBV_Positionierung_Photovoltaik.pdf einzusehen ist.

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Axel Horn
Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Gelesen 813 mal Letzte Änderung am Dienstag, 19 Juli 2022 14:17
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