Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Datum vom 11. April eine Allgemeinverfügung zur Erteilung einer allgemeinen Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot für Erntetransporte auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen erlassen. Die Verfügung wurde am 9. Mai im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht und ist an diesem Tag in Kraft getreten. Die Allgemeinverfügung gilt zeitlich unbegrenzt, kann jedoch widerrufen werden.
Die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot gilt für alle Straßen in Thüringen außer den Bundesautobahnen. Erlaubt ist demnach in der Zeit vom 1. Mai bis zum 31. Oktober der Transport von Getreide, anderen Mähdruschfrüchten, Raufutter und Stroh inklusive Leerfahrten sowie in der Zeit vom 15. September bis 31. Januar des Folgejahres der Transport von Zuckerfrüchten inklusive Leerfahrten. Näheres regelt die Allgemeinverfügung, die in Verbindung mit den Fracht- und Begleitpapieren mitzuführen ist.