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Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Verringerung des Einsatzes und des Risikos von Pflanzenschutzmitteln (PSM) und die Förderung der Biodiversität in der Agrarlandschaft veröffentlicht (SUR).

Aus dem 80-seitigen Entwurfspapier können drei wesentliche Ziele der EU-KOM grob abgeleitet werden:

  1. Allgemeines Reduktionsziel 50% weniger Pflanzenschutz nach Menge und Risiko, mit dem Teilziel 50% Reduktion auch bei „besonders gefährlichen“ Wirkstoffen
  2. ein grundsätzliches Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln in geschützten Gebieten
  3. zusätzliche bürokratische Auflagen für die Anwender und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Besonders gravierend gestaltet sich die Auflistung der Schutzgebiete in der ein Komplettverbot von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln gelten soll. Dies betrifft alle Schutzgebiete nach Naturschutzrecht, die von Deutschland nach Brüssel gemeldet wurden. Darin inbegriffen sind nach derzeitigem Stand fast alle Arten von Naturschutzgebieten, aber auch Landschaftsschutzgebieten. Darüber hinaus sollen auch die Schutzzonen nach Wasserrahmenrichtlinie, Grundwasserkörper aus denen Trinkwasser entnommen werden und die neuauszuweisende Nitratkulisse mitgemeint sein. Die in der Verordnung vorgesehene Ausnahme gilt für die Bekämpfung von invasiven Arten und Quarantäneschädlingen. Faktisch ist das Verbot von PSM in Schutzgebieten daher einem Totalverbot gleichzusetzen. Es trifft nahezu die gesamte landwirtschaftliche Nutzfläche des Freistaates und die Kollegen der konventionellen wie auch ökologischen Landwirtschaft gleichermaßen.

Die EU-Kommission hat mit dem aktuell vorliegenden Entwurf deutlich über das Ziel hinausgeschossen. Angesichts der aktuellen sozioökonomischen und politischen Herausforderungen sind die Reduktionsziele klar überambitioniert, unverantwortlich und bedürfen einer generellen Ablehnung. Der Thüringer Bauernverband indes informiert die zuständigen Ministerien, EU-Abgeordnete des Freistaats und den Ministerpräsidenten direkt über die Tragweite dieses Vorschlags der Kommission.

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