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Gasumlage auch für Biomethan?

Die Gasumlage von 2,419 Cent/KWh soll über die Netzbetreiber des Gasnetzes erhoben werden. Zunächst werden alle Gasdurchleitungen an deutsche Endkunden mit der Gasumlage belastet, vom Haushaltskunden über die mittelständische Wirtschaft bis zum großen Chemiewerk. Gasversorger können die Umlage 1:1 an alle Kunden weitergeben; bei Wärmelieferkontrakten bzw. Fernwärme aus Gas ist das Prozedere noch nicht geklärt. Belastet werden sollen zum Beispiel auch Düngemittelhersteller: SKW Piesteritz hat bereits angekündigt, ab Oktober die Produktion aus Kostengründen einstellen zu müssen. Zu befürchten ist derzeit auch, dass Biomethan in den verschiedenen Verwendungen (Strom, Wärme, Kraftstoff CNG) ebenfalls mit der Gasumlage belegt wird. Details einer Gasumlagen-Verordnung liegen derzeit noch nicht vor. Die Bioenergieverbände und der Deutsche Bauernverband werden daher über das Hauptstadtbüro Bioenergie bei der Bundesregierung vorstellig werden, Biomethan als erneuerbares Gas von der Umlage auszunehmen. Flüssiggas/LPG ist nicht betroffen. Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas wirkt nur für private Verbraucher und pauschalierende Landwirte entlastend. Für Unternehmen ist die abgesenkte Mehrwertsteuer ein durchlaufender Posten.

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