Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung war ursprünglich auf den 31. Oktober festgelegt. Am Donnerstag haben die Finanzministerinnen und -minister der Länder nun entschieden, dass diese Frist bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden soll. Gründe sind unter anderem, dass bisher nicht einmal ein Drittel der betroffenen Steuerpflichtigen eine Erklärung abgegeben haben, es zudem Probleme mit der Software ELSTER und auch mit der Erreichbarkeit des Portals gab. Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater sollen insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen entlastet werden.