Aus Gesprächen mit Verpächtern und Verpächterinnen ist die Befürchtung hervorgegangen, dass möglicherweise landwirtschaftliche Flächen gegenüber dem Finanzamt fälschlicherweise als Grundvermögen erklärt wurden. Dies würde im Ergebnis dazu führen, dass ein falscher Grundsteuerwert berechnet werden würde und dann nachfolgend auch eine falsche Grundsteuer. Der Grundsteuerbescheid würde in diesen Fällen die Grundsteuer B anstelle der Grundsteuer A ausweisen.
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