Schlachthöfe und verarbeitende Betriebe im Freistaat Thüringen müssen sich ab diesem Jahr auch in Bezug auf die unschädliche Beseitigung von Tierkörperteilen und tierischen Erzeugnissen (Schlachtabfälle) sowie deren Folgeprodukte auf eine Erhöhung der Kosten einstellen. Die entsprechende Entgeltliste wurde am 31. Januar vom Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) genehmigt und ist rückwirkend ab dem 1. Januar bis zum 31. Dezember 2025 gültig. Im Vergleich zu den bisherigen Gebühren haben sich die Kosten zum Teil mehr als verdoppelt.
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