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Gebotsgrenze für Biogas angehoben, weitere Hemmnisse für Bioenergie abbauen

Die Bundesnetzagentur hebt die Gebotshöchstwerte für Bioenergieanlagen/Biogasanlagen im Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) um 10 Prozent an, mit Wirkung zur nächsten Ausschreibung zum 1. April 2023. Für Bestandsanlagen in der Verlängerung um zehn Jahre ist das maximale Gebot jetzt 19.83 Cent/KWh. Für Neuanlagen ist der entsprechende Satz 17,67 Cent/KWh.

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