Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat am 20. März bekanntgegeben, dass das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) des Wartburgkreises den Ausbruch der Geflügelpest in einem Rassegeflügelbestand in der Gemeinde Hörselberg-Hainich amtlich bestätigt habe.
Der Tierhalter hatte seiner Pflicht gemäß reagiert, als Tiere seines Bestandes verendet sind, und dies dem Veterinäramt gemeldet. Der Bestand wurde unverzüglich gesperrt und Proben zur Untersuchung genommen. In Proben von zehn Hühnern und bei neun von zehn Gänsen wurde vom Friedrich-Loeffler-Institut am Sonntag das hochpathogene Influenza A Virus (HPAIV) Subtyp H5N1 nachgewiesen.
Alle Tiere des Bestandes wurden zwischenzeitlich getötet und in der Umgebung wurden weitere Bestände beprobt. Diese Untersuchungen sind bisher mit negativem Ergebnis verlaufen.
Als Einschleppungsursache wird der Kontakt mit Wildvögeln vermutet, da der Bestand in unmittelbarer Nähe zu einem Bach liegt.
Besonders im Süden Deutschlands werden derzeit vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln gemeldet, aber auch alle anderen Bundesländer sind betroffen. Der aktuelle Fall im Wartburgkreis zeigt, dass die Tierhalterinne und -halter Thüringen nicht mit ihren Vorsichtsmaßnahmen nachlassen dürfen, um ihre Tiere vor einer Ansteckung mit dem Geflügelpest-Virus zu schützen.