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Gewässereinteilung: Unverzüglich Klärung gefordert!

Die rechtlichen Vorgaben zum Pflanzenschutz und zur Düngung sowie die Möglichkeiten der Eindämmung des Ackerfuchsschwanzes in den einzelnen Kulturbeständen waren die Schwer­punktthemen der Informationsveranstaltung am 17.März in Westerengel, zu der sich rund 60 Landwirtinnen und Landwirte aus dem Kyffhäuserkreis einfanden. In der gemeinsam vom Kreisbauernverband und dem Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) durchgeführten Veranstaltung wurde sowohl über die Grundanforderungen der Betriebsführung beim Pflanzenschutz informiert, die unab­hängig einer Beihilfebeantragung erfüllt werden müssen, als auch über cc-relevante Verstöße, die bei Feststellung entsprechende Beihilfekürzungen bewirken. Auf besonders sensible Be­reiche beim Pflanzenschutz, wie die Bewirtschaftung in Gewässernähe wurde anschaulich eingegangen. Die gesetzlichen Vorgaben der Düngeverordnung mit der Düngebedarfsermitt­lung beim Stickstoff und Phosphor sowie die Bewirtschaftungsauflagen in den Roten Gebieten und an Gewässern wurde ebenfalls thematisiert. Große Kritik erfolgte in der anschließenden Diskussion im Hinblick auf die aktuell noch bestehende unklare und widersprüchliche Dar­stellung von Gewässerabschnitten in denen zweiter Ordnung bzw. von untergeordneter Be­deutung. Hier widersprechen sich zum Teil die Festlegungen der zuständigen unteren Wasser­behörde und die öffentlich online eingepflegten Kartendarstellungen. Gefordert wurde eine unverzügliche Klärung.

Beim Ackerfuchsschwanz bzw. dessen Ausbreitung hat sich Thüringen in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahren sogar zum Hotspotgebiet entwickelt. Eine Ursache der starken Ausbreitung ist der Wegfall wichtiger herbizider Wirkstoffe, sowie die Ausbildung von Resis­tenzen, da in den vergangenen 30 Jahren keine Herbizide mit neuen Wirkmechanismen hinzu­kamen. Die Bekämpfungsmöglichkeiten sind daher beschränkt. Versuchsreihen zeigten hier, dass einige Erfolge den Ackerfuchsschwanz etwas zurückzudrängen u.a. bei möglichst später Aussaat des Wintergetreides mit entsprechender Bodenbearbeitung vor der Aussaat erzielt werden können. Das TLLLR stellt seine Versuche und die gewonnenen Erkenntnisse anlässlich eines Spezialfeldtages zum Ackerfuchsschwanz im Juni 2023 vor.

Zum Veranstaltungsabschluss wurde im Vorgriff des anstehenden Online-Antragsverfahrens der Zugang zum Förderportal PORTIA kurz erläutert. Die Landwirtinnen und Landwirte sollten sich möglichst frühzeitig damit beschäftigen.

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