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Sachverständigengruppe zur Afrikanischen Schweinepest zusammengekommen

Am 20. April fand die 9. Sitzung der ASP-Sachverständigengruppe Thüringen statt. In Thüringen ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bisher noch nicht aufgetreten. Um jedoch für den Ernstfall ausgerüstet zu sein, hat das Land bereits 100 km Festzaun und 50 km Elektrozaun eingekauft und eingelagert. Zudem wurden in der Vergangenheit neben mehreren ASP-Suchübungen auch Krisenübungen in den einzelnen Landkreisen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit dem Schwarzwild-Kompetenzzentrum verwirklicht der Thüringer Verband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbezirkinhaber (TVJE) derzeit ein Projekt zum Aufspüren von Schwarzwild mit Hilfe von Drohnen. Dabei werden mit Hilfe modernster Wärmebildtechnik vermutete Schwarzwildeinstände beflogen, um auf diese Weise Auskünfte über Bestandsdichten in einzelnen Gebieten zu geben. Dies stellt vor allem im ASP-Ausbruchsfall ein wichtiges Hilfsmittel dar, um die weitere Ausbreitung des Virus einzudämmen. Die entsprechenden Ergebnisse dieses Projektes wurden von Marco Hartmann vom TVJE vorgestellt.

Im weiteren Verlauf der Veranstaltung gab Dr. Phillip Schwödiauer vom Schweinegesundheitsdienst einen kurzen Überblick über das Niedersächsische Biosicherheitskonzept für schweinehaltende Betriebe nach dem EU-Tiergesundheitsrechtsakt. Dr. Ulrike Bange aus dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) ging im Anschluss auf die neue EU-Durchführungsverordnung 2023/594 zur ASP ein. Insbesondere im Wildschweinbereich wurden einige Änderungen vorgenommen, die der Vermarktung von Fleisch mehr Möglichkeiten eröffnen. Künftig dürfen behandelte und speziell gekennzeichnete Fleischprodukte von negativ beprobten Wildschweinen aus allen Restriktionszonen verbracht werden, sofern entsprechende Kühlmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Ebenfalls neu ist die Verpflichtung für Deutschland bis zum 21. Oktober 2023 einen nationalen Aktionsplan zu erstellen. Für den in Thüringen bereits existierenden „Schwarzwild-Managementplan“ vom 30. Juli 2021 ist ebenfalls eine Überarbeitung vorgesehen. Zum Abschluss erläuterte Dr. Lydia Kretzschmar aus dem TLV kurz die Auswirkung auf die Verbringung bzw. Verarbeitung von Fleisch im Falle eines ASP-Ausbruchs. Insbesondere offene Fragen zu abnehmenden Schlachthöfen und Verarbeitungsbetrieben müssen im Vorfeld abgeklärt werden.

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