Bezüglich der im Zuge der Grundsteuerreform ab dem 1. Januar 2025 erfolgenden Änderung der Nutzer- zur Eigentümerbesteuerung empfiehlt es sich, einen Änderungs-/ Ergänzungsvertrag zum bestehenden Pachtvertrag abzuschließen, in dem eine neue Klausel zur Grundsteuer aufgenommen wird. Eine Regelung zur Grundsteuer ist natürlich ebenso in neue Pachtverträge aufzunehmen. Die Grundsteuerklausel kann unterschiedlich ausgestaltet werden.
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