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Bauernproteste: Mitgliederinformation zum weiteren Vorgehen

Die Demonstration am Montag in Berlin war ein starkes Zeichen des Berufsstandes, vieler anderer Berufsgruppen und auch aus der Bevölkerung. Davor haben wir gemeinsam eine Aktionswoche veranstaltet, mit der wir Präsenz gezeigt haben, vor allem auch in den Medien.

Vielen Dank an alle die mitgemacht haben!

Wir müssen uns dessen bewusst sein, dass das nicht ewig so andauern und auch die Bevölkerung Ermüdungserscheinungen zeigen wird. Darauf müssen wir unser weiteres Agieren ausrichten, aber: Wir machen weiter!

Die Reaktion der Bundesregierung – besser gesagt: die Nichtreaktion der Bundesregierung – ist bisher enttäuschend. Für diese Woche ist die Vorlage eines Maßnahmenpakets angekündigt, das bis zum Sommer umgesetzt wird.

Das Präsidium hat folgenden Fahrplan beschlossen:

  1. Wir werden weiterhin Protest üben, dabei aber nicht zu Blockaden aufrufen. Wir rufen auf, sichtbar zu bleiben – durch Korsos, Mahnfeuer, Banner und andere mögliche Aktionen in den Regionen. Dort wo Anmeldungen bei der Versammlungsbehörde erforderlich sind, sollten diese erfolgen, wir unterstützen über die hauptamtlichen Mitarbeiter alle bei diesen Aktionen. Bei Aufrufen Dritter bitten wir alle darum, genau zu hinterfragen, wer hinter diesen Aktionen steckt – wir lassen uns nicht für politische Aktionen missbrauchen und stehen nach wie vor fest auf demokratischen Boden. Weitere Protestmöglichkeiten werden überlegt – wir nehmen gern Vorschläge entgegen. Insbesondere in der Woche vor der endgültigen Entscheidung im Bundestag (voraussichtlich am 01.02.2024) sollten wir nochmal deutlich sichtbar werden.
  2. Wir suchen den Schulterschluss mit anderen Berufsgruppen – es ist spürbar, dass auch dort große Unzufriedenheit über die wenig reale Politik der Bundesregierung herrscht.
  3. Die Grüne Woche in Berlin wird für intensive politische Arbeit genutzt. Die geplanten Foren geben die Möglichkeit, dass sich jeder einbringen kann. Wir erwarten vom DBV, dass deutliche Worte gefunden werden – ein „Kuschelkurs“ ist in der aktuellen Situation unangebracht.
  4. Wir werden uns nochmals schriftlich an unsere Bundestagsabgeordneten wenden, insbesondere in Reaktion auf das angekündigte Maßnahmenpaket.

 

Hintergrund:

Parlamentarisches Verfahren zum Haushalt

Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses ist am 18.01. Die Sitzung ist für die 2./3. Beratung im Bundestag nötig. Voraussichtlich wird diese Endberatung am 01.02. sein. Danach geht es fristverkürzt in den Bundesrat zum Finale am 02.02.

+++Beratung und Abstimmung im Bundestag+++

Die Beratung im Bundestag umfasst drei Lesungen. In der ersten Lesung erläutert der Finanzminister den Haushaltsplan. Nach mehrtägiger Debatte wird der Haushaltsentwurf dann an den Haushaltsausschuss überwiesen.

Dort geschieht die eigentliche Arbeit. Die jeweiligen Berichterstatter des Ausschusses gehen jeden einzelnen Ausgabeposten durch, hinterfragen diesen in den Ministerien und geben ihre Empfehlungen an den Haushaltsausschuss.

Diese Empfehlungen werden dann in so genannten Einzelplanberatungen besprochen. Am Ende legt der Ausschuss dem Bundestag einen mehr oder weniger stark veränderten Haushaltsentwurf vor.

Es folgt die zweite Lesung, in der es erneut zu Debatten zwischen Regierung und Opposition kommt. Dabei wird über jeden Einzelplan abgestimmt. In der dritten Lesung steht das gesamte Werk mit allen Änderungen zur Schlussabstimmung.

+++Abstimmung im Bundesrat+++

Anschließend wird der im Bundestag beschlossene Haushaltsplan erneut dem Bundesrat vorgelegt. Stimmt dieser sofort zu, wird das Haushaltsgesetz vom Finanzminister, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Hat der Bundesrat Bedenken, kann er den Vermittlungsausschuss anrufen. Schlägt der Ausschuss Änderungen vor, muss der Bundestag erneut darüber abstimmen.

Werden die Änderungen von der Mehrheit des Bundestages abgelehnt, kann der Bundesrat noch Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann jedoch abschließend vom Bundestag überstimmt werden. Das Verfahren ist damit beendet. Das Gesetz kann unterschrieben und veröffentlicht werden.

Dies in Sachen Verfahrensablauf - es handelt sich beim Haushalt um ein Einspruchsgesetz. Das heißt der Bundesrat darf maximal den Vermittlungsausschuss anrufen. Daraus folgende Entscheidungen können jedoch vom Bundestag final überstimmt werden. Daher ist die Kraft der Länder beim Bundeshaushalt im Prozess überschaubar.

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