Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) fördert auch im kommenden Jahr die Sommerweidehaltung von Rindern. Interessierte Tierhaltungsbetriebe müssen den Förderantrag für das Jahr 2022 bis zum 15. November 2021 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum einreichen.
Anteilig gefördert werden verfahrensbedingte Mehrkosten bei der Weidehaltung von Rindern. Förderfähig sind Milchkühe, deren Nachkommen in der Aufzuchtphase sowie Mastrinder, die keiner Mutterkuhherde angehören. Diese Tiere müssen mindestens vier Monate innerhalb des Zeitraumes vom 1. Mai bis zum 30. November 2022 auf einer Weide gehalten werden.
Die Förderung wird als Zuschuss je Großvieheinheit (GVE) für die Anzahl der Tiere mit Weidegang gewährt. Der Fördersatz beträgt 53 Euro je GVE.
Der Antrag auf Auszahlung der Fördermittel ist bis zum 15. Mai 2022 zu stellen.
Alle Fördervoraussetzungen finden Sie unter https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/fileadmin/Landwirtschaft/Agrarfoerderung/Sonstige_Foerdermassnahmen/Tierwohl/Merkblatt_Teil_R1_Sommerweidehaltung_Rinder.pdf
Auf der Homepage des TMIL sind unter folgendem Link die Förderrichtlinie sowie die dazugehörigen Anträge abrufbar: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/tierwohl