Am 21. April trat das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft. Dadurch wird die Prävention und Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) nun erstmals umfassend auf EU-Ebene geregelt.
Die seuchenspezifischen Regelungen sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689 verankert. Sie beziehen sich beispielsweise auf die Tilgung der BVD, die Anforderungen für die Verbringung von Rindern und auf die Voraussetzungen für die Gewährung und Aufrechterhaltung des Status „frei von BVD“ auf Betriebs- und Gebietsebene.
Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat diesbezüglich ein Merkblatt für rinderhaltende Betriebe erstellt.