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Internationale Grüne Woche findet 2022 als 2G-Veranstaltung statt

Die Internationale Grüne Woche findet im kommenden Jahr unter 2G-Bedingungen statt: Teilnehmen können alle Personen, die entweder geimpft oder genesen sind und den entsprechenden Nachweis erbringen. Die Masken- und Abstandspflicht entfällt, genauso wie die Personenobergrenze für die Veranstaltung. 

Seit 1926 nimmt die Internationale Grüne Woche ihre Besucher mit auf eine Genussreise durch die Welt. Vor der Pandemie kamen jährlich über 400.000 Menschen in die Messehallen unter dem Funkturm, um neue Erlebniswelten zu entdecken, regionale Spezialitäten kennenzulernen und auf dem Weg durch die Messehallen an den Ständen zu stoppen und mit allen Sinnen zu genießen. Um den Erlebnischarakter der Grünen Woche zu bewahren und gleichzeitig den Gesundheitsschutz der Besucher und Besucherinnen zu gewährleisten, hat sich die Messe Berlin daher für das 2G-Modell entschieden.

Stattfinden wird die Messe vom 21. bis 30. Januar 2022 auf der Messe Berlin. Mehr Informationen sind unter https://www.gruenewoche.de/de/ zu finden.

 

FAQs zu 2G

Die Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entwickelt sich dynamisch. Die Verordnungsgeber und die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden sind daher verpflichtet, die Schutz- und Hygieneanforderungen kontinuierlich anzupassen. Deshalb ist es möglich, dass zum Zeitpunkt der IGW einige Maßnahmen nicht erforderlich sein werden oder infektionsbedingt auch weitergehend angepasst werden müssen. Bitte informieren Sie sich daher vor Veranstaltungsbeginn auf gruenewoche.de über die aktuell geltenden Bestimmungen für den Besuch der Internationalen Grünen Woche.Was heißt 2G? Wer darf an der IGW teilnehmen?

2G steht für „geimpft“ und „genesen“. Es dürfen demnach nur Personen anwesend sein, die gemäß den jeweils aktuell geltenden Bestimmungen der bundes- und landesrechtlichen Infektionsschutzgesetzen als genesen oder geimpft gelten. Ist eine Veranstaltung mit so vielen Menschen ohne Maske und Abstand denn überhaupt sicher? Es gab doch schon 2G-Veranstaltungen, bei denen sich die Leute trotzdem infiziert haben.

2G bietet einen höheren Schutz als 3G. Denn nach aktueller Studienlage ist das Risiko, dass Geimpfte und Genesene (bis sechs Monate nach durchgemachter Infektion) das Coronavirus noch übertragen, geringer als bei tagesaktuell negativ getesteten Personen. Darüber hinaus schützt eine Impfung vor schweren Verläufen.Gelten die Regelungen auch für das Standpersonal?

Ja. Die Regelung gilt während der Veranstaltung für alle anwesenden Personen.Muss bei Auf- und Abbau auch 2G eingehalten werden?

2G gilt ab dem Probe- und Übergabetag (Donnerstag, 20 Januar 2022) vor Veranstaltungsbeginn. Für die reine Aufbau- und Abbauphase raten wir dringend dazu, die 3G-Regeln (genesen, getestet, geimpft) zu berücksichtigen. Für den Auf- und Abbau gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Zudem sollte geprüft werden, ob die Anzahl der gleichzeitig tätigen Personen reduziert werden kann, um somit unnötige Begegnungsrisiken minimieren zu können. Möglichkeiten dafür sind:

  • zeitliche Entzerrung
  • Bildung kleinerer Arbeitsgruppen mit zeitlich fest definierten Arbeitsbereichen
  • möglichst „standortfeste“ Einteilung des Personals

Welche Ausnahmen von der 2G-Pflicht gibt es?

Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, sind von der 2G-Regel ausgenommen, sofern sie einen negativen PCR-Test vorlegen und die Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung nachweisen. Darüber hinaus sind Kinder unter 12 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen, da sie noch nicht geimpft werden können. Ferner gilt für Personen, die bei der Veranstaltung künstlerische Darbietungen aufführen oder sonst für den Ablauf der Veranstaltung unabdingbare, nicht von anderen Personen vertretbare Beiträge einbringen, auch als nicht geimpft oder genesen teilnehmen dürfen, wenn sie mittels eines PCR-Tests negativ getestet sind.

Was ist mit Kindern und Jugendlichen? Gilt da auch 2G?

Grundsätzlich sind Kinder unter 12 Jahren von der 2G-Regel ausgenommen, da sie noch nicht geimpft werden können. Für Schulkinder bis 12 Jahre gilt jedoch eine Testpflicht. Konkret heißt das:

  • Unter 6 Jahre
    Keine Nachweispflicht
  • Unter 12 Jahre
    Die Vorlage des Schülerausweises gilt laut Berliner Infektionsschutzmaßnahmenverordnung als Testnachweis. Dies gilt ebenso in den Ferien.
  • Ab 12 Jahre
    2G ausnahmslos

Was ist mit ausländischen Besucher*innen, die mit einem Impfstoff geimpft sind, der nicht in der EU zugelassen ist?

Dies ist zurzeit noch in Klärung. Wir arbeiten daran, auch unseren ausländischen Gästen einen für alle Teilnehmer*innen sicheren Zugang zur IGW zu ermöglichen.

Ich habe nur die Erstimpfung erhalten. Kann ich trotzdem zur IGW kommen?

Wenn Sie mit dem erforderlichen Abstand von zwei Wochen mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, gelten Sie als vollkommen geimpft. Wenn Sie jedoch mit einem Impfstoff geimpft sind, bei dem eine zweimalige Impfung vorgeschrieben ist, gelten Sie als nicht vollständig geimpft und können daher leider nicht an der IGW teilnehmen.

Wie lange muss die Zweitimpfung zurückliegen?

Bei den derzeit von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) zugelassenen Impfstoffen ist der volle Impfschutz im Zeitraum von zwei Wochen ab der Zweitimpfung (bzw. Erstimpfung bei Johnson & Johnson) gegeben.

Was ist mit der dritten Impfung – ist die Pflicht im Januar 2022?

Nein. Zum jetzigen Zeitpunkt ist nach aktueller Verordnungslage eine dritte Impfung keine Pflicht.

Wie wird der Impfnachweis überprüft?

Der Impfnachweis wird am Eingang bei der Ticketkontrolle überprüft. Bitte bringen Sie unbedingt auch einen Lichtbildausweis mit. Der Nachweis der Impfung oder der Genesung muss digital verifizierbar sein. Das Impfzertifikat muss einen auslesbaren QR-Code haben, der entweder auf dem Smartphone oder einem Ausdruck (u.a. Covid-EU-Zertifikat) aus der Apotheke gescannt werden kann. Das gelbe Impfbuch als Sichtprüfung ist nicht mehr ausreichend.

Wenn ich zur Gruppe der vollständig Genesenen gehöre: Wie lang darf meine Corona-Erkrankung zurückliegen? Welchen Nachweis muss ich erbringen?

Sie müssen den Nachweis über einen positiven SARS-CoV-2-PCR-Test, der maximal 6 Monate und mindestens 28 Tage alt ist, erbringen. Sofern Sie über ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis verfügen, müssen Sie zudem den Nachweis erbringen, dass Sie mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt.

Besteht weiterhin Maskenpflicht?

Wir empfehlen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, um sich und andere besser zu schützen. Grundsätzlich besteht jedoch keine Maskenpflicht, um das Essen und Trinken an den Ständen zu erleichtern.

Was müssen Aussteller an ihrem Stand beachten (z.B. Abstände einhalten, besondere Regeln für das Angebot von Essen und Trinken, alkoholische Getränke…)?

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der IGW teilnehmen (außer Auf- und Abbau) durchlaufen ebenfalls die 2G-Kontrolle, d.h. neben ihrem personalisierten Ausstellerausweis müssen sie einen Lichtbildausweis sowie einen Nachweis über ihre Impfung / Genesung mitbringen oder den Nachweis über das Vorliegen einer Ausnahmeregelung. Darüber hinaus gibt es keine weiteren Vorgaben in Hinblick auf Standbau, Catering etc. Für einen erhöhten Schutz empfiehlt es sich aber, den Standbau so zu konzipieren, dass Abstände eingehalten werden können.

Was ist mit dem Ticketing?

Zur IGW 2022 werden ausschließlich personalisierte Online-Tickets angeboten. Dies gilt auch für alle Ausstellerausweise, Ehrenkarten und weitere Tickets.

Muss ich meine Daten für eine Kontaktnachverfolgung angeben (z.B. über die Luca-App)?

Ja. Dies erfolgt im Rahmen der personalisierten Tickets. Ein Einloggen über die Luca-App o.ä. ist nicht erforderlich.

Thüringer Bauernverband e.V.
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99094 Erfurt

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