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Aufhebung der Stallpflicht in mehreren Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten

Im Dezember 2021 brach in den Landkreisen Altenburger Land sowie Hildburghausen die Geflügelpest in zwei Hausgeflügelbeständen aus. Daraufhin wurde auch in anderen Landkreisen und kreisfreien Städten risikoorientiert eine Stallpflicht angeordnet. Aufgrund einer neuen Risikobewertung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wurde nun in folgenden Gebieten Thüringens die Stallpflicht aufgehoben:

  • Landkreis Weimarer Land (seit dem 27. Januar),
  • Landkreis Sömmerda (seit dem 1. Februar),
  • Landkreis Altenburger Land (seit dem 1. Februar),
  • Kyffhäuserkreis (seit dem 1. Februar),
  • Landkreis Greiz (seit dem 1. Februar),
  • im Wartburgkreis (ausgenommen Bestände mit mehr als 400 Tieren; seit dem 2. Februar),
  • in Ortsteilen von Erfurt (seit dem 3. Februar),
  • Landkreis Gotha (seit dem 4. Februar),
  • Stadt Gera (seit dem 4. Februar) sowie
  • im Saale-Orla-Kreis (seit dem 5. Februar).

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gibt es weiterhin Ortsteile und Gemeinden, die von einer Aufstallungspflicht betroffen sind (vgl. https://www.lra-sm.de/?p=33187).

Das Geflügelpestgeschehen entwickelt sich derzeit je nach Bundesland sehr inhomogen. Der Schwerpunkt aktueller Geflügelpestfälle bei Wildvögeln und Hausgeflügel liegt in Norddeutschland sowie in Bayern und Baden-Württemberg.

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