Das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) hat eine neue Arbeitskarte für Gewässer 2. Ordnung veröffentlicht. Daraus ist ersichtlich, dass mehr Gewässer als bisher als Gewässer 2. Ordnung eingestuft werden sollen.Ist ein Gewässer als Gewässer 2. Ordnung eingestuft, so müssen die Bestimmungen zum Gewässerrandstreifen nach §29 Thüringer Wassergesetz eingehalten werden.
Um Unklarheiten und Zuordnungsprobleme zu vermeiden bzw. vorzubeugen, sollten alle Landwirtschaftsbetriebe die Einordnung ihrer Gewässer und Gräben auf der Arbeitskarte prüfen.
Es besteht hierfür die Möglichkeit, die Einstufung des Gewässers zu kommentieren bzw. Änderungsvorschläge mit Hilfe eines ausfüllbaren Dokumentationsbogens einzureichen. Einzusehen ist die Arbeitskarte mit dem derzeit in Überarbeitung befindlichen Thüringer Gewässernetz mit Stand Juli 2020 im Kartendienst des TLUBN unter Hydrologie/Gewässerkundliche Grundlagen/Gewässernetz – Arbeitsstand/. Der Dokumentationsbogen und die Informationsbroschüre zur Abgrenzung der Gewässer 2. Ordnung sind für Mitglieder des Thüringer Bauernverbandes unter Service/Downloads/Downloadbereich Mitglieder/Gewässerschutz und Düngung/ eingestellt.