Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass die Abgabe des PRTR- Berichts (elektronisches Schadstofffreisetzungsregister) durch den Betreiber zum 31. Mai 2022 fällig ist!
Meldepflichtig sind Anlagen zur Intensivhaltung oder Aufzucht von Geflügel oder Schweinen ab 40.000 Plätzen für Geflügel, 2.000 Plätzen für Mastschweine sowie ab 750 Plätzen für Sauen.
In den zurückliegenden Jahren hat die Thüringer Beratungsgesellschaft mbH diese Aufgabe bereits für verschiedene Unternehmen übernommen. Gern werden wir auch in diesem Jahr den elektronischen PRTR- Bericht für Ihr Unternehmen mittels BUBE- Online an die Behörde übermitteln.
Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterin Mandy Werner. Sie steht Ihnen hierzu telefonisch unter +49 (0)361 262 532 91 bzw. per E-Mail unter werner@thuebela gern zur Verfügung.