Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat mit Datum vom 11. April eine Allgemeinverfügung zur Erteilung einer allgemeinen Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsverbot für Erntetransporte auf dem Gebiet des Freistaates Thüringen erlassen. Die Verfügung wurde am 9. Mai im Thüringer Staatsanzeiger bekannt gemacht und ist an diesem Tag in Kraft getreten.
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