Die Verwaltung und Verwertung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes des Freistaates Thüringen erfolgt durch die Thüringer Landgesellschaft mbH (ThLG) als das gemeinnützige Siedlungsunternehmen nach dem Reichssiedlungsgesetz. Insofern ist die ThLG vom Freistaat auch mit der Verpachtung dessen landwirtschaftlicher Flächen beauftragt. Hierbei ist sie an die Vorgaben des Handlungsrahmens zur Verpachtung der Flächen gebunden.
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