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Einigung der Bundesregierung über die Zukunft der BVVG-Flächen aufgehoben

Ende letzten Jahres hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) angewiesen, den Verkauf und die Verpachtung ehemals volkseigener Flächen in Ostdeutschland auszusetzen. Grund waren Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Im Mai hatte sich die Bundesregierung geeinigt, wie mit den Flächen weiter vorgegangen werden soll und der BVVG entsprechende Vorgaben erteilt.

So sollten neben den bereits bestimmten 8.000 ha zusätzliche 17.500 ha für das Nationale Naturerbe bereitgestellt werden. Die Verpachtung von BVVG-Flächen sollte vorrangig an nachhaltig bzw. ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen. Ausschließlich bis 31. Dezember 2024 sollten pro Jahr 2.000 ha land- und forstwirtschaftliche Flächen nach einschränkenden Vorgaben (u.a. im Zuge der Erfüllung von Ansprüchen nach dem Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG); Direktkäufe von Pächtern nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010) veräußert werden können.

Aus Regierungskreisen wurde nunmehr bekannt, dass dieser von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Umwelt-, dem Landwirtschafts- und dem Finanzministerium gefundene Kompromiss vom Bundesfinanzminister Christian Lindner einkassiert wurde. Die BVVG hält zwischenzeitlich an dem seit Ende vergangenen Jahres bestehenden Verkaufsstopp fest. Ausgenommen sind Verkäufe an Berechtigte nach (EALG) sowie an berechtigte Pächter nach den Privatisierungsgrundsätzen 2010. Flächen werden derzeit ausschließlich an Ökobetriebe verpachtet.

Die ostdeutschen Bauernverbände hatten sich zuletzt Ende Mai schriftlich an Bundesfinanzminister Linder und Bundeslandwirtschaftsminister Czem Özdemir gewandt und gefordert, ökologische und konventionelle Betriebe bei der Neuverpachtung gleich zu behandeln sowie keine weiteren Flächen der landwirtschaftlichen Produktion zu entziehen und unentgeltlich in das Nationale Naturerbe zu überführen. Insofern bleiben die neuen Verhandlungen zwischen den Bundesministerien abzuwarten.

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