Am 15.März wurde in Bad Langensalza (Unstrut-Hainich-Kreis) der Ausbruch der Geflügelpest bei einem Wildvogel (Bussard) festgestellt, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut den Befund des hochpathogenes Aviäres Influenzavirus H5N1 bestätigt hatte. Das zuständige Veterinäramt verzichtet aufgrund seiner Risikobewertung auf die Errichtung von Restriktionszonen gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 und die Aufstallung des Geflügels im Landkreis.Der Geflügelpestausbruch wird öffentlich bekannt gemacht. Die Geflügelhalterinnen und -halter werden über einzuhaltende Maßnahmen informiert.
Auch in den anderen Landkreisen Thüringens gibt es derzeit keine Verpflichtung mehr, Geflügel aufzustallen (mit Ausnahme für einige Betriebe im Wartburgkreis). Thüringen ist bisher „mit einem blauen Auge“ durch den Winter 2021/2022 gekommen. Es gilt aber weiterhin, wachsam zu bleiben und die von der infizierten Wildvogelpopulation stammende Ansteckungsgefahr nicht zu unterschätzen.
Bitte lassen Sie in Ihren Bemühungen zur Beachtung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen nicht nach. Diese Maßnahmen sind weiterhin von besonderer Bedeutung, da HPAI-Fälle bei Wildvögeln auch jetzt noch deutschlandweit – gerade mit dem aktuellen Fall in Thüringen bewiesen – festgestellt werden.