Der Vorstand der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenba (SVLFG) hat am 24. Juni die Beiträge für 2021 beschlossen. Die Beitragsbescheide werden ab Ende Juli mit Beitragsfälligkeit am 15. September 2022 versandt.
Der Grenzbetrag für die Zahlung eines Vorschusses am 15. Januar und ggf. 15. Mai 2023 auf die Umlage für 2022 wurde durch Satzungsänderung von bisher 100 Euro auf 130 Euro angehoben.
Den neuen Beitragsbescheiden liegt ein Mindestgrundbeitrag von 86,83 Euro (Vorjahr 91,00 Euro) und ein Höchstgrundbeitrag von 347,34 Euro (Vorjahr 363,98 Euro) zugrunde. Durch die Senkung der Bundesmittel auf nur noch 100,00 Millionen Euro (Vorjahr 176,95 Millionen Euro) reduziert sich die Bundesmittelsenkungsquote von zuvor 32,1 Prozent auf 17,9 Prozent.
Damit ist für die bundesmittelberechtigten Mitglieder eine Beitragserhöhung um mind. 18 Prozent die Folge. Betroffen sind hiervon die etwa 300.000 bundesmittelberechtigten Unternehmen im Bereich der SVLFG.