Laut Bundeslandwirtschaftsministerium hat das Bundeskabinett am 27. Juli die Änderung des Tierarzneimittelgesetzes beschlossen. Damit werden im Wesentlichen die Aktualisierung und Erweiterung des nationalen Antibiotika-Minimierungskonzepts umgesetzt, um den wirkstoff- und anwendungsbezogenen Einsatz von Antibiotika in landwirtschaftlichen Betrieben besser zu erfassen und dauerhaft zu senken. Der Gesetzentwurf enthält sowohl Änderungen für Tierhalterinnen und Tierhalter als auch für Tierärztinnen und -ärzte.
Die staatliche Antibiotika-Datenbank, in der bislang nur Masttiere erfasst werden, soll um weitere Nutztierarten ergänzt werden. Hierzu zählen Jung- und Legehennen sowie Sauen mit Saugferkeln und Milchkühe nebst Kälbern. Allein im Geflügelsektor sind von dieser Neuregelung zusätzlich ca. 47.000 Hühner haltende Betriebe betroffen. Die zuständigen Veterinärämter vor Ort sollen künftig gesetzlich dazu verpflichtet werden, Anordnungen und Maßnahmen zu treffen, wenn dies zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in einem tierhaltenden Betrieb erforderlich ist. Mit dem Gesetzentwurf werden zudem Regelungen zur Durchführung von EU-Recht erlassen. Demnach müssen Mitgliedstaaten ab 2024 jährlich umfassende Daten zur Anwendung von Antibiotika bei Tieren an die Europäische Arzneimittel-agentur (EMA) übermitteln. Die Änderung des Arzneimittelgesetzes muss abschließend vom Bundestag beraten werden und soll am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Das größte Problem sieht der Thüringer Bauernverband (TBV) im Rinderbereich und bei den Milchviehbeständen angesiedelt. Grund dafür ist, dass es im Gegensatz zur Einführung beim Schwein, bei QS noch kein funktionierendes System gibt. Es wird schwer sein für alle Betriebe und alle Tierarztpraxen ein laufendes System rechtzeitig zu etablieren. Der TBV kritisiert daher die Kurzfristigkeit zur Umsetzung, der im Gesetzentwurf geforderten Maßnahmen, die letztendlich auf dem Rücken der Tierhalterinne und Tierhalter ausgetragen werden.