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Beantragung der Corona-Soforthilfe noch bis 31. Mai möglich

Bei der Thüringer Aufbaubank haben bisher über 90 Landwirtschaftsbetriebe Soforthilfe aufgrund der Auswirkungen durch die Corona-Pandemie beantragt und ausgezahlt bekommen. Die Möglichkeit der Beantragung der Soforthilfe besteht jedoch nur noch bis zum 31. Mai! Aufgrund der immer noch wirkenden Einschränkungen steht die gesamte Logistik der Lebensmittelkette weiterhin unter enormen Stress bei Transport, Verarbeitung, Verpackung und Distribution.

 

Für die nächsten Monate werden die Agrarmärkte unsicher bleiben. Eine fortgeschriebene Liquiditätsplanung hilft, die Situation im Betrieb abzuschätzen. Sollte sich dabei ein Corona bedingter Liquiditätsengpass ergeben, besteht noch bis 31. Mai die Möglichkeit, bei der Aufbaubank einen Soforthilfeantrag zu stellen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Clearing-Stelle des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL). Dort erhalten Sie Auskünfte zu allen Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Die Hotline steht unter der Telefonnummer 0361 574 199 612 täglich in der Zeit von 10 Uhr bis 15 Uhr zur Verfügung. 

https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Corona-Soforthilfe-2020-Landwirtschaft
Thüringer Bauernverband e.V.
Alfred-Hess-Straße 8
99094 Erfurt

  Tel.: +49 (0)361 262 530
  Fax: +49 (0)361 262 532 25
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